SteuerCon Verbund
SteuerCon Verbund

Firmenwagen: Neue Methode zur Versteuerung von Unfallkosten (Stand: 19.02.2010)

Bei Anwendung der Pauschalmethode hat bisher ein Schaden während einer dienstlichen Fahrt keine Auswirkung auf den Nutzungswert. Ereignet sich der Schaden auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder auf einer Privatfahrt, sind die Leistungen des Arbeitgebers mit dem versteuerten Nutzungswert abgegolten. "In diesen Fällen stellt die 1 %-Methode eine vom Gesetzgeber gewollte Pauschalierung dar".

Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode gehören bisher die Schadenskosten zu den Gesamtkosten des Fahrzeugs. Das bedeutet, dass Unfallkosten zu einem höheren Kilometer-Kostensatz des Fahrzeugs und damit zu einer Erhöhung des privaten Nutzungswerts führen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Schaden während einer Auswärtstätigkeit, einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder einer Privatfahrt eingetreten ist.

Die Finanzverwaltung übernimmt die Vorgaben des BFH und gibt ab 2009 folgende Neuregelung vor:

  • Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode zählen Unfallkosten nicht mehr zu den Gesamtkosten des Fahrzeugs und haben keine Auswirkung mehr auf die Höhe des Nutzungswertes.
  • Bei Anwendung der Pauschalmethode sind die Unfallkosten nicht mehr durch den Nutzungswert von 1 % des Listenpreises abgegolten.
  • Bei beiden Methoden gilt: Sofern dem Arbeitgeber ein Schadensersatz gegenüber dem Arbeitnehmer zusteht und er auf diesen verzichtet, muss der Arbeitnehmer diesen Vorteil gesondert als Arbeitslohn versteuern.
  • Bei beiden Methoden kann der Arbeitgeber aus Vereinfachungsgründen den geldwerten Vorteil mit einem möglichen Werbungskostenabzug verrechnen.