SteuerCon Verbund
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Über uns

Seit ca. 3 Jahren auf dem Markt umfasst unser Verbund derzeit bereits über 90 rechtlich und wirtschaftlich vollkommen selbständige kleinere bis mittlere Steuerkanzleien bundesweit.

Im Rahmen unseres Verbundes verfolgen wir folgende Ziele:

Realisierung von Kostenvorteilen für unsere Verbund-Steuerberater

  • Um als Steuerberater professionell arbeiten zu können, bedarf es einer Grundausstattung in Form von EDV, Software, Literaturdatenbank etc.
  • Daneben entstehen nicht unerhebliche laufende Kosten für Versicherungen, Fortbildungen, Wartungskosten für eine spezielle Steuerberater Software etc.
  • Auf Grund von mehreren sehr interessanten Großkunden-Rahmenabkommen mit führenden Anbietern in diesem Bereich, können unsere Verbund-Steuerberater professionelle Angebote nutzen und sparen dabei bis zu Tausende Euro pro Jahr.

Steigerung der Dienstleistungsqualität gegenüber den Mandanten

  • Auf Grund des sehr komplexen deutschen Steuerrechts und der laufenden Änderungen durch den Gesetzgeber bzw. durch die Rechtssprechung ergibt sich in diesem Bereich ein sehr hoher Schulungsbedarf. Andererseits ist dem Steuerberater gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, dass er regelmäßig Fortbildungen besuchen muss, die im Allgemeinen auch sehr teuer sind. Im Rahmen unseres Verbundes stehen den angeschlossenen Verbund-Steuerberatern jährlich kostenfreie Seminare zur Verfügung, welche dementsprechend auch rege genutzt werden.
  • Auf Grund der Komplexität des deutschen Steuerrechts ist es in bestimmten schwierigen Fällen sehr hilfreich, sich mit jemandem fachlich austauschen zu können. Deshalb steht unseren Verbund-Steuerberatern eine kostenfreie professionelle interne fachliche Hotline zur Verfügung.
  • Obwohl wir bei der Auswahl unserer Verbund-Steuerberater sehr sorgfältig sind, ist es gleichwohl nicht ausgeschlossen, dass ein Mandant dennoch Anlass zu einer Beschwerde hat. Durch unser Beschwerdemanagementsystem beobachten wir laufend die Dienstleistungsqualität unserer Verbund-Steuerberater und können ggf. rechtzeitig eingreifen.
  • Vom Gesetzgeber ist für Steuerberater im Falle von Vermögensschäden lediglich eine Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR vorgesehen. Selbstverständlich kann jeder Steuerberater freiwillig eine höhere Versicherungssumme abschließen. In der Praxis wird aber zu ca. 80% aus Kostengründen nur die sehr geringe Mindestversicherungssumme genutzt. Im Rahmen unseres Verbundes haben die Verbund-Steuerberater die Möglichkeit eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 1.000.000 EUR zu extrem günstigen Konditionen abzuschließen, was entsprechend genutzt wird. Im Falle eines Schadensfalles kann bei einer zu geringen Versicherungssumme schnell ein Unterdeckung entstehen, die im schlimmsten Fall vom Mandanten zu tragen wäre.