Berufliche Weiterbildung mit neuer Bildungsprämie

(Stand: 28.11.2014)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)  hat ein seit 01.07.2014 wirksames und bis 31.12.2017 laufendes  „Programm Bildungsprämie“ eingeführt. 
Ziel dieses Programms ist es, berufliche Weiterbildung auch denjenigen zu ermöglichen, die wegen ihres Einkommens Kosten für Weiterbildung nicht tragen konnten oder wollten.
 
Deshalb werden grundsätzlich alle  Erwerbstätigen (Selbständige und Angestellte, die mindestens 15 Stunden wöchentlich tätig sind) nach Vollendung des 25. Lebensjahres in den Förderkreis einbezogen.
Weitere Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen höchstens 20.000 € (bei zusammenveranlagten Personen 40.000 €) nicht übersteigt und außerdem: die Kosten der Maßnahme  dürfen 1.000 € nicht übersteigen.

Die Förderung erfolgt über sogen.  „Prämiengutscheine“, die jährlich einmal nach einem Beratungsgespräch bei einem Bildungsträger ausgehändigt werden und die Zusage enthalten, dass die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme bis zu max. 50 v.H. vom Staat übernommen werden. Nähere Einzelheiten und Infos dazu: unter www.bildungspraemie.info Bürgerservice Bildungsprämie.