Buchwertabspaltung bei Holzeinschlag

(Stand: 03.06.2015)

Mit Urteil vom 18.2.2015 (IV R 35/11) hat der BFH zu den Gewinnauswirkungen des Holzeinschlags im Forstbetrieb Folgendes ausgeführt:

1. Der Einschlag einzelner hiebsreifer Bäume in der Endnutzung führt zu einer Abspaltung eines Teilbetrags vom Buchwert des stehenden Holzes. Die Buchwertabspaltung ist allerdings nur bis zur Höhe des Teilwerts des jeweiligen Bestands zulässig. Reine Durchforstungsmaßnahmen lassen den Buchwert des stehenden Holzes unberührt.

2. Einschläge zur Anlegung von befestigten Wirtschaftswegen oder Lagerplätzen führen immer zur Abspaltung des auf das eingeschlagene Holz entfallenden Teils des Buchwerts. Die Anlage von (unbefestigten) Rückewegen ist demgegenüber als Durchforstungsmaßnahme anzusehen, die keine Minderung des Buchwerts für das stehende Holz zur Folge hat.