Grunderwerbsteuer - Doppelbelastung bei Kauf- und Bauvertrag

(Stand: 10.04.2012)

Bei Kauf eines unbebauten Grundstücks muss der Käufer die Grunderwerbsteuer zahlen. Das gilt ebenso bei Erwerb eines Hauses, d.h. eines bebauten Grundstücks. Grunderwerbsteuer wird ebenfalls fällig, wenn Sie ein Grundstück von einem Bauunternehmen kaufen und sich von diesem ein Haus darauf errichten lassen.
Nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung stellen Kauf des Grundstücks und Bau des Hauses ein "einheitliches Vertragswerk" dar, wenn der Bauerrichtungsvertrag in zeitlichem Zusammenhang mit dem Kaufvertrag abgeschlossen wird, auch wenn zwei getrennte Verträge vorliegen oder die Hausplanung vom Erwerber gestaltet wird. Dies führt zu einer Mehrfachbelastung durch die anfallende Umsatzsteuer auf die Bauleistungen, sowie durch die Grunderwerbsteuer auf die Bauleistungen und ebenso durch die Grunderwerbsteuer auf die Umsatzsteuer.

Das Finanzgericht Niedersachsen hat erneut entschieden, dass ein Bauerrichtungsvertrag (Werkvertrag), der im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks (Kaufvertrag) abgeschlossen wird und der für den Bauherrn eine Umsatzsteuerbelastung auslöst, nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt (FG Niedersachsen vom 26.08.2011).