Kosten für Winterdienst

(Stand: 28.11.2014)


Die Kosten für Schneeräumung usw. ist auch dann als „haushaltsnahe Dienstleistung“ steuerlich nach § 35 a EStG zu berücksichtigen, wenn diese für Schneeräumkosten außerhalb des eigenen Grundstücks  entstehen. Dies entschied der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 20.03.2014 VI R 55/12.

Im konkreten Streitfall hatten die Steuerpflichtigen ein Unternehmen mit der Schneeräumung der Straßenfront entlang des eigenen Grundstücks beauftragt und wollten die Kosten von 142,80 € (!) steuerlich geltend machen. Das Finanzamt lehnte dies ab und wandte sich mit Revision  auch noch gegen die Stattgabe durch das Finanzgericht.


Die Richter des BFH widersprachen dieser engen und unzutreffenden Auffassung und erklärten, dass der gesetzliche  Begriff „im Haushalt“ nicht räumlich, sondern funktionsbezogen auszulegen ist. Es genügt demnach, dass die Leistung  für den Haushalt und zu dessen Nutzen erbracht wird. 

Zwar gelte weiterhin die Voraussetzung, dass es sich um Tätigkeiten handelt, die üblicherweise von Familienmitgliedern erbracht würden und auch in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zu Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen. Dieser Zusammenhang endet jedoch nicht an der rechtlichen Grundstücksgrenze. Ein Mieter oder Eigentümer, der zur Schneeräumung auf öffentlichen Flächen verpflichtet ist, erbringt  jedenfalls diese haushaltsnahe Dienstleistung.