Pauschalsteuer nach § 37b EStG als Betriebsausgabe abzugsfähig?

(Stand: 02.12.2013)

Mit einem vor dem Niedersächsischen Finanzgericht anhängigen Verfahren könnte eine zur Pauschalsteuer nach § 37b EStG vertretene Rechtsauffassung gekippt werden, die die Unternehmer in der Praxis bei Ausübung des Wahlrechts finanziell belastet. Das BMF sowie mehrheitlich das Schrifttum gehen davon aus, dass die Pauschalsteuer auf Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer, soweit diese als Betriebsausgaben nicht abzugsfähig sind, ihrerseits nicht abzugsfähig ist (s. Rz. 26 BMF, Schreiben v. 29.4.2008). Dem tritt erstmals eine Kanzlei aus Hannover für ihren Mandanten mit guten Gründen entgegen.

§ 37b EStG ermöglicht es dem zuwendenden Steuerpflichtigen, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen aus betrieblicher Veranlassung an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer pauschal mit 30% zu erheben. Im Rahmen von Lohnsteueraußenprüfungen sind seit Einführung immer wieder Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Auslegung der Rechtsnorm aufgetreten.