Spanische Dividenden auf Abgeltungssteuer anrechenbar

(Stand: 26.03.2015)

Ab dem 01.01.2015 kann die auf spanische Dividenden entfallende Quellensteuer auf die im Steuerabzugsverfahren erhobene deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden; § 43a Absatz 3 EStG. Anzurechnen ist dabei nur die festgesetzte und gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer, § 32d Absatz 4 und 5 EStG (BMF v. 18.03.2015, IV C 1 - S 2406/10/10001 :002).