Steuertipps für Vereine und Neuregelungen zur ehrenamtlichen Tätigkeit

(Stand: 28.01.2014)


In einer umfangreichen, 191 Seiten umfassenden kostenlosen Broschüre mit der Bezeichnung „Steuertipps für Vereine“ hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein alle dazu relevanten Themenbereiche nach dem aktuellen Rechtsstand dargelegt.

Neben so wesentlichen Fragen wie Gemeinnützigkeit oder Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) enthält die Broschüre z.B. auch eine Mustersatzung für einen gemeinnützigen Verein.

Die Broschüre kann unter www.iww.de/sl485 kostenfrei heruntergeladen werden.

Zu diesem Themenbereich hat nun auch das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 21.11.2014 umfangreiche Anweisungen zur Behandlung steuerfreier Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 a und 26 b des Einkommensteuergesetzes herausgegeben und hat damit seine früheren Anweisungen vom 25.11.2008 und 14.10.2009 aufgehoben.

Geregelt werden dabei zwölf Fragenbereiche, die u.a. die folgenden Themen betreffen:

- Zusammentreffen mit anderen nebenberuflichen Tätigkeiten (z.B. als Betreuer - § 3 Nr. 26 b)
- pauschale Vorstandsvergütung (nur bei eindeutiger Satzungsregelung)
- Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug (wirtschaftl. Zusammenhang u. Freibeträge)
- Freigrenze nach § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz
- Voraussetzungen für Anerkennung von „Rückspenden“ (nach steuerfreien Entschädigungen) u.Ä.