Versand- und Handlingkosten in die Bewertung von Sachbezügen und in die Berechnung der 44 EUR-Freigrenze einzubeziehen

(Stand: 19.12.2016)

Gestattet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern, Sachbezüge aus dem Sortiment einer Fremdfirma auszuwählen und beauftragt er diese, die ausgewählten Sachbezüge direkt an die Arbeitnehmer zu versenden, wofür die Fremdfirma dem Arbeitgeber Versand- und Handlingkosten in Rechnung stellt, so sind diese Kosten in die Bewertung der Sachbezüge und in die Berechnung der Freigrenze von 44 EUR mit einzubeziehen, entschied das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 08.04.2016 (10 K 2128/14)

Auf die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das FG hin, hat der BFH die Revision gegen das Urteil zugelassen (Az. VI R 32/16). Es bleibt also abzuwarten, wie der BFH sich zur Frage der Einbeziehung von Versandkosten u.ä. äußert.