Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung gegen wiederkehrende Bezüge - Wahl der Zuflussbesteuerung – Halbeinkünfteverfahren

 

(Stand: 27.04.2015)

Entgegen der bisherigen Rechtsauffassung der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 03.08.2004, BStBl I 2004, 1187) entschied der BFH nun, dass bei Veräußerung einer Beteiligung i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG und Wahl der Zuflussbesteuerung (entsprechend R 140 Abs. 7 i.V.m. R 139 Abs. 11 EStR 2001 bzw. R 17 Abs. 7 i.V.m. R 16 Abs. 11 EStR 2012) sich die Besteuerung nach dem im Zeitpunkt des Zuflusses geltenden Recht) richtet (BFH v. 18.11.2014, IX R 4/14).

Zugleich stellte der BFH fest, dass § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c Satz 1 EStG bei einer Veräußerung gegen wiederkehrende Leistung und Wahl der Zuflussbesteuerung anwendbar ist, auch wenn die Veräußerung vor Einführung des Halbeinkünfteverfahrens stattgefunden hat, wenn im Zeitpunkt des Zuflusses für laufende Ausschüttungen aus der Kapitalgesellschaft das Halbeinkünfteverfahren anwendbar gewesen wäre.