Steuerberater Haftpflichtversicherung - Haftungslücke

(10.05.2012)

Die SteuerCon Verbund GmbH weist darauf hin, dass bei vielen selbständig tätigen Steuerberatern eine erhebliche Haftungslücke besteht.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist für Steuerberater lediglich die Existenz einer Mindestversicherungssumme von EUR 250.000 vorgeschrieben. Aus Gründen der Kostenersparnis verfügen in der Praxis daher die meisten Steuerberater auch nur über diesen Mindestversicherungsschutz.

Gleichwohl haftet der Steuerberater seinem Mandanten gegenüber grundsätzlich unbegrenzt. Dies stellt sowohl für den Mandanten, als auch für den Steuerberater ein nicht unerhebliches Risiko dar.

Für den Mandanten ist diese Situation insofern sehr problematisch, da er im Falle eines größeren Schadens seitens des Steuerberaters zwar diesen verklagen kann, jedoch dort der betreffende Betrag mangels Vermögenshintergrund möglicherweise nicht realisiert werden kann, was wiederum die Existenz des Mandanten gefährden könnte.

Für den Steuerberater könnte eine solche Situation ebenfalls existenzbedrohend sein, wenn von einem Schaden beispielsweise in Höhe von 500.000 EUR die Versicherung nur 250.000 EUR trägt.

Manche Steuerberater versuchen dieses Problem so zu lösen, dass sie mit ihren Mandanten eine AGB-mäßige Haftungsbegrenzung auf 1 Million EUR vereinbaren. Eine solche Haftungsbegrenzung ist aber nur rechtswirksam, wenn auch in dieser Höhe eine entsprechende Versicherungssumme besteht.

Für SteuerCon-Verbundpartner besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer Steuerberater-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung über eine Versicherungssumme von 1.000.000 EUR zu Großkundenkonditionen.

SteuerCon Verbund GmbH
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Der SteuerCon Verbund ist ein bundesweit tätiger Verbund von selbständigen Steuerberatern.